Vermieter einer Eigentumswohnung muss rechtzeitig die Betriebskosten abrechnen

Auch der Vermieter einer Eigentumswohnung muss rechtzeitig die Betriebskosten abrechnen BGH Entscheidung vom 25.01.2017 Az.: VIII ZR 249/15

Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten über die Betriebskosen abzurechnen. Erhält der Mieter nicht spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Betriebskostenabrechnung, muss er eine eventuelle Nachforderung des Vermieters nicht zahlen. Untätigkeiten der Hausverwaltung entlasten den Vermieter nicht.



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