Beweislast für Betriebskostenabrechnung liegt beim Vermieter

Beweislast für Betriebskostenabrechnung liegt beim Vermieter BGH Entscheidung vom 07.02.2018 Az.: VIII ZR 189/17

Nach dieser Entscheidung muss der Vermieter die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der Heizkosten darlegen und beweisen. Der Mieter hat das Recht auf Belegeinsicht incl. der Verbrauchswerte anderer Mieter im Haus.

Es ist nicht Aufgabe des Mieters darzulegen, warum eine Abrechnung falsch ist. Im Gegenteil: Für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der Betriebs- und Heizkosten auf die einzelnen Mieter trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast. Zudem ist der Vermieter verpflichtet, seinem Mieter immer die Einsichtnahme in alle Abrechnungsunterlagen zu ermöglichen, damit dieser die Nebenkostenabrechnung genau überprüfen kann.

In dieser Entscheidung hat der BGH auch klargestellt, dass der Mieter die geforderte Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung so lange nicht zahlen muss, wie der Vermieter sich weigert ihm Belegeinsicht zu gewähren.



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