Räum- und Streupflichten des Eigentümers

Räum- und Streupflichten des Eigentümers BGH Entscheidung vom 21.02.2018 Az.: VIII ZR 255/16

Eigentümer müssen Gehwege vor dem Haus nur dann räumen und streuen, wenn die Ortssatzung sie hierzu verpflichtet. Ist vor Ort der Winterdienst nicht auf die Anlieger übertragen worden, muss die Stadt fegen und streuen.



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