Mitgliederversammlung 2021
EINLADUNG
zur 12. ordentlichen Mitgliederversammlung des Mietervereins Pfalz e.V.
Bahnhofstraße 66, 67346 Speyer
am 30.09.2021
Hiermit lädt der Vorstand des Mietervereins Pfalz e.V. zur Mitgliederversammlung ein.
Die Versammlung findet statt am
- 30. September 2021, um 15:00 Uhr
- in der Geschäftsstelle Bahnhofstraße 66, 67346 Speyer.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden und vertretenen Mitgliedern beschlussfähig.
Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens 10 Tage vor dem Mitgliederversammlungstermin mit schriftlicher Begründung in der Geschäftsstelle des Vereins, Bahnhofstraße 66, 67346 Speyer eingereicht werden.
Eine Beschlussfassung über Anträge, die verspätet eingereicht wurden, findet nicht statt.
Anträge ohne Unterschrift des Antragstellers gelten als nicht gestellt.
Die Tagesordnung fasst folgende Punkte:
Top 1 Eröffnung der Versammlung
Top 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Top 3 Geschäfts- und Kassenbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr
Top 4 Entlastung des Vorstands
Top 5 Beschlussfassung über Änderung der Satzung in der aktuellen Fassung vom 10.11.2015 wie folgt
A. | Die aktuelle Fassung in Paragraf 9 Ziffer 1. lautet: | |
Der Vorstand besteht mindestens aus | ||
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Die Mitgliederversammlung kann eine Erweiterung des Vorstands unter Einschluss weiterer Vorstandsämter beschließen. Es wird vorgeschlagen Paragraf 9 Ziffer 1. wie folgt neu zu fassen: | ||
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Die Mitgliederversammlung kann eine Erweiterung des Vorstandes unter Einschluss weiterer Vorstandsämter beschließen. | ||
B. | Es wird vorgeschlagen in der Satzung folgenden zusätzlichen Passus unter Paragraf 9 Ziffer 5. neu aufzunehmen: | |
Bei Rücktritt eines Vorstandsmitglieds können die übrigen Vorstandsmitglieder eine kommissarische Berufung vornehmen. Doppelfunktion eines Vorstandsmitglieds ist erlaubt. Bis zur Wahl eines Nachfolgers bleibt der bisherige Amtsinhaber im Amt. | ||
C. | Es wird vorgeschlagen in der Satzung folgenden zusätzlichen Passus unter Paragraf 9 Ziffer 6. neu aufzunehmen: | |
Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann abweichend bestimmen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird. |
Top 6 Neuwahl des Vorstands und der Kassenprüfer
Top 7 Sonstige Anträge in Vereinsangelegenheiten
Top 8 Fragen, Wünsche, Verschiedenes
Zu dieser Mitgliederversammlung sind alle Vereinsangehörigen herzlich eingeladen.
Bettina Wilking-Kuhnlein
Rechtsanwältin
1. Vorsitzende
23. August 2021
Adresse Bahnhofstraße 66 in Speyer, Tel. 06232 / 67 69 63