Mieterhöhungen durch drei Zahlungen anerkannt
Mieterhöhungen durch drei Zahlungen anerkannt BGH Entscheidung vom 30.01.2018 Az.: VIII ZB 74/16
In dieser Entscheidung stellte der BGH fest, dass eine Zustimmung zur Mieterhöhung dann vorliegt, wenn die erhöhte Miete vorbehaltlos gezahlt wird. Einer schriftliche Zustimmungserklärung bedarf es in diesem Fall nicht. Eine solche kann auch nicht verlangt werden.
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